Die DATEV eG hat auf Ihrer Homepage eine vorläufige Änderung der DATEV-Kontenrahmen für die geplante Umsatzsteuersenkung veröffentlicht. In den einzelnen Dokumenten werden einige Konten für die Besteuerung vorgegeben. Insbesondere die GuV-Konten mit fixen Steuersätzen im Bereich der Erlöse sind in dem Entwurf noch nicht enthalten. Alle sage-Anwender, welche die Buchhaltungsdaten an einen Steuerberater übergeben, sollten sich nach Möglichkeit an die Vorgabe der DATEV halten. Die aktuellen Dokumente dienen nur als Vorabinformation. Die endgültigen Festlegungen werden erst nach der Verabschiedung im Bundesrat veröffentlicht.