Aufgrund der sehr kurzen Zeit zwischen dem voraussichtlichen Verabschiedung am 29.6.2020 und dem Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung am 1.7.2020 ist eine Umsetzung in mehreren Schritten sinnvoll. Dabei ist die Reihenfolge der Umsetzung anhand der Priorität entscheidend:

  1. Webshops und Kassensysteme ab 1.7.2020 0:00 Uhr
  2. Warenwirtschaftssyteme, Abrechnungssysteme (sage 100 Warenwirtschaft)
  3. Import-Schnittstellen von Webshops oder Kassensystemen in die sage 100 Warenwirtschaft
  4. Finanzbuchhaltungen (sage 100 Rechnungswesen)
  5. Schnittstelle(n) zwischen Warenwirtschaft und Rechnungswesen (interne und externe Daten)
  6. sage Personalwirtschaft (z.B. Erlös geldwerter Vorteil, Reisekosten, Bewirtung)
  7. Schnittstelle zwischen Personalwirtschaft und Rechnungswesen
  8. Export-Schnittstellen zu externen Systemen (z.B. Datev)
  9. Meldung der Umsatzsteuer (UstVA)

Es sollte dabei beachtet werden, dass mit der Übergabe oder Übernahme von Daten in das Rechnungswesen auf jeden Fall gewartet werden muss, bis die Buchhaltung für die neuen Steuersätze vorbereitet wurde (Schritt 4). Bei der Übernahme von externen Daten muss erst Punkt 5 abgeschlossen sein, bevor die Daten übernommen werden können.