In den meisten Medien wird das Konjunkturpaket der Bundesregierung als bereits beschlossene Maßnahme dargestellt. Dies ist aber aktuell noch nicht der Fall, weder der Bundestag, noch der Bundesrat haben das Paket endgültig verabschiedet.

Der Bundestag wird voraussichtlich am kommenden Montagvormittag (29.06.2020), der Bundesrat – sofern der Bundestag zugestimmt hat – am Montagnachmittag (ab 15:00) über das Paket abstimmen. Vor dem abschließenden Beschluss des Bundesrats können und sollten nur allgemeine Planungen durchgeführt werden. Auch das Bundesministerium für Finanzen hat bisher nur einen Entwurf zu der Durchführungsverordnung veröffentlicht.
Einzelne Verbände (z.B. die Bundessteuerberaterkammer) haben Ausnahmen für die B2B-Geschäfte gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob diese in die endgültige Fassung aufgenommen werden.

Verschiedene Einzelhändler (z.B. LIDL) greifen dem schon vor und kündigen vorzeitige Senkungen an. Dies ist aber eine Aktion der Händler um der drohenden Abwartehaltung der Käufer entgegenzuwirken. Auch wenn es mit der Steuersenkung beworben wird, ist es als Rabatt der Händler zu verstehen. Mit der Steuersenkung hat es rechtlich gesehen nichts zu tun.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem steuerlichen Berater über notwendige Umstellungen für den Fall der Verabschiedung durch den Bundesrat.